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6 min read·September 16, 2026

Rentenreform 2026: Was das 33-Punkte-Paket für die Finanzbranche bedeutet

Aliya Abdullina

Rentenreform 2026: Was das 33-Punkte-Paket für die Finanzbranche bedeutet

Summary

Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 einen Reformvorschlag vorgelegt, der alle drei Säulen berührt: ein steigendes Renteneintrittsalter ab 2032, eine verpflichtende Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rente und das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Für Banken, Versicherer und FinTechs entscheidet sich der wirtschaftliche Gehalt dieser Reform in den Gesetzgebungsverfahren der kommenden zwölf bis vierundzwanzig Monate.

Ein Mann im untersten Zehntel der Lebenslohneinkommen hat mit 65 sieben Jahre weniger vor sich als einer im obersten. Bei den Jahrgängen 1926 bis 1928 waren es vier. Beide zahlen in dasselbe Umlagesystem ein, der eine bezieht deutlich kürzer daraus. Daraus folgt das stärkste Argument für Kapitaldeckung, und es ist ein anderes als das übliche: Sie ist eine Verteilungsfrage, bevor sie eine Renditefrage wird.

Vorgebracht wurde das Thema am 27. August 2026 auf einem Panel in Berlin. Gastgeber der Veranstaltung waren die Berlin Finance Initiative, das House of Finance & Tech Berlin, FIBE, Berlin Partner, der BVV und PATRIZIA. 

Auf dem Panel kamen unterschiedliche Perspektiven aus Finanzwirtschaft, Wissenschaft und Verbraucherfinanzen zusammen: Martin Daut, CEO bei quirion, Marco Herrmann, Vorsitzender des Vorstands des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes, Prof. Jörg Rocholl, Präsident der ESMT Berlin und Mitglied der Alterssicherungskommission des Bundes, sowie Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur bei Finanztip, diskutierten über die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland. 

Was die Kommission empfiehlt 

Der Bericht unter dem Vorsitz von Frank-Jürgen Weise und Prof. Dr. Constanze Janda bündelt 33 Empfehlungen zu einem säulenübergreifenden Konzept. Die tragenden Punkte: 

  • Renteneintrittsalter. Kopplung an die Lebenserwartung ab 2032 im Verhältnis 2:1 zwischen Erwerbs- und Rentenphase. Nach den mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamtes bedeutet das etwa sechs Monate je Jahrzehnt, zunächst von 67 auf 67,5 Jahre bis 2041. 
  • Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Sie entfällt. In der Debatte läuft sie weiter als „Rente mit 63“, obwohl die Altersgrenze für die meisten Jahrgänge bei 65 liegt. 
  • Gesetzliche Kapitalrente (Empfehlung 28). Zwei Prozent des Bruttolohns, hälftig getragen, verwaltet über einen staatlichen Standardanbieter mit einer begrenzten Zahl zertifizierter privater Fonds daneben; Kostenziel maximal 0,1 Prozent pro Jahr. 
  • Zweite Säule (Empfehlungen 29 und 30). Sozialpartner-Dialog, Bürokratieabbau, bessere Portabilität. 

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kritisiert drei Empfehlungen: 28, 31 und 22. Die Kritik zielt jeweils auf denselben Punkt, die Verschiebung von Vorsorgevolumen in staatliche Strukturen. 

Kapitaldeckung als Verteilungsfrage 

Jörg Rocholl, Mitglied der Kommission, stellte das Vorhaben in Berlin in einen anderen Zusammenhang als den der Rendite. Die Deutsche Bundesbank weist für private Haushalte reale Portfoliorenditen aus, die sich über die Vermögensverteilung sehr ungleich verteilen. Die untere Hälfte der Haushalte spart, erzielt dabei über längere Zeiträume aber keine positiven Realrenditen. Deutschland hat eine der höchsten Sparquoten Europas, und rund 40 Prozent des Ersparten liegen auf Sicht- und Spareinlagen. 

Hermann-Josef Tenhagen ergänzte den Effekt der Lebenserwartung, den das DIW Berlin für die gesetzliche Rentenversicherung dokumentiert hat. Beide Effekte zusammen ergeben ein System, in dem untere Einkommensgruppen überproportional finanzieren und unterproportional profitieren. Eigentumsgeschützte Individualkonten in der ersten Säule sollen genau diesen Haushalten Kapitalmarktzugang verschaffen. Für die Anbieterseite ist das eine unbequeme Botschaft, weil sie beschreibt, woran der bestehende Markt gescheitert ist. 

Die drei Säulen im Umsetzungstest 

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Säule 1: Standardanbieter mit Wettbewerbsdruck 

Bei zwei Prozent des Bruttolohns entstünde ein jährliches Einzahlungsvolumen. Rocholl brachte dazu eine Zentralisierung des Asset-Managements des Bundes ins Gespräch, mit Schweden, Norwegen, den Niederlanden und Australien als operativen Vorbildern. Marco Herrmann gab zu bedenken, dass ein Fonds dieser Größenordnung strukturell anfällig für politische Einflussnahme sein könne. Empfehlung 28 der Kommission adressiert diese Sorge ausdrücklich: Neben einem öffentlichen Fonds sollen auch zertifizierte Fonds weiterer Anbieter zugelassen werden. Zugleich fordert die Empfehlung, die Anlageentscheidungen von politischer Einflussnahme unabhängig zu machen und einen mit externen Fachleuten besetzten Anlageausschuss einzurichten.

Zugelassene private Anbieter neben dem staatlichen Standardanbieter erzeugen ein Rendite-Benchmarking, an dem Fehlallokation sichtbar wird. Der Wettbewerb ist in dieser Konstruktion ein Kontrollmechanismus. 

Säule 2: Das Verbreitungsproblem 

Die zweite Säule ist die am wenigsten konkret behandelte. Der Grund ist strukturell, wie Rocholl darlegte: fünf Durchführungswege, divergierende Positionen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, teils auch innerhalb einzelner Gewerkschaften. Die erste Säule war der Weg mit den wenigsten Vetopositionen. 

Im Kredit- und Versicherungsgewerbe liegt der Durchdringungsgrad bei 81 Prozent. Herrmann berichtete, dass Sozialpartnermodelle mit Opt-out beim BVV Abschlussquoten um 80 Prozent erreichen. Hohe Abdeckung ist erreichbar, wenn sie kollektiv organisiert wird. Der am 8. Oktober 2026 startende Sozialpartner-Dialog ist der erste belastbare Test, ob Empfehlung 29 mehr wird als eine Absichtserklärung.

Säule 3: Der Streit um die Kosten 

Das Altersvorsorgedepot hat der Bundestag im Frühjahr 2026 beschlossen, den Gesetzentwurf zur Frühstartrente hat das Kabinett am 12. August 2026 verabschiedet. Damit verlagert sich der Wettbewerb auf die Gebührenseite. Finanztip hatte einen Deckel von 0,5 Prozent pro Jahr für alle geförderten Produkte gefordert, im Standardprodukt liegt die Marke bei einem Prozent, Riester-Verträge der alten Welt liegen mit durchschnittlich rund 1,5 Prozent Effektivkosten darüber. Bei vierzig Jahren Laufzeit ist der Kostensatz die dominante Stellgröße für das Endergebnis, nicht die Anlagestrategie. Für FinTechs ist das Gelegenheit und Risiko zugleich. Martin Daut verwies darauf, dass etablierte Anbieter bereits Produkte oberhalb eines Prozent vorbereiten und persönlicher Vertrieb ein realer Vorteil gegenüber digitalen Abschlussstrecken bleibt. 

Vier Risiken für den Zeitplan 

Der Wahlkampf. Die Debatte um die abschlagsfreie Rente ist in Landtagswahlkämpfen zurück, obwohl sie ein System beschreibt, das so nicht mehr existiert. Ein Paket, das nur im Zusammenhang wirkt, ist gegen selektive Herausnahme schlecht geschützt. 

Der Sozialpartner-Dialog. Liefert der am 8. Oktober startende Dialog keine belastbaren Ergebnisse, bleibt die zweite Säule allgemein gehalten, und Vorsorgevolumen verschiebt sich weiter in die erste. 

Die Beamtenfrage. Der Bericht empfiehlt, Reformen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen, Verbeamtungen deutlich zu reduzieren und Pensionsrücklagen zu bilden; die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rente bleibt Idealbild. Solange eine große Gruppe unbeteiligt bleibt, ist die Zumutungsbilanz angreifbar. 

Die Finanzbildung. Die Bildungsministerkonferenz hat erneut keinen Beschluss über eine Teilnahme am Finanzkompetenz-Modul von PISA 2029 gefasst. Die nächste Gelegenheit wäre nach Angaben von Finanztip erst 2037. 

Was Marktteilnehmer jetzt prüfen sollten 

  • Wie belastbar ist die eigene Kostenkalkulation, wenn der Deckel im Standardprodukt bei 0,5 statt einem Prozent landet? 
  • Lassen sich Bestandsverträge aus mehreren Arbeitgeberverhältnissen ohne manuelle Bearbeitung zusammenführen, wenn Empfehlung 30 Portabilitätspflichten bringt? 
  • Wie erreicht das eigene Angebot die Beschäftigten in Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitenden, von denen laut Alterssicherungsbericht 2024 nur rund ein Viertel über eine bAV-Anwartschaft verfügt?

Was in den nächsten zwölf bis vierundzwanzig Monaten gesetzlich verankert wird, prägt die Vorsorgebedingungen einer Generation, die ab den 2070er-Jahren in Rente geht. 

Quellen und weiterführende Literatur